Wenn Sie obdachlos sind oder Ihnen dies droht, dann stellen wir Ihnen sofort eine Unterkunft zur Verfügung. 

Sie können dieses Angebot nutzen, wenn Sie keine Wohnung haben und es Ihnen aus eigener Kraft nicht gelingt, für sich eine Unterkunft zu beschaffen. Dies gilt auch für Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten und für Ihre weiteren unterhaltsberechtigten Angehörigen, mit denen Sie gewöhnlich zusammenleben. Sie gelten nicht als obdachlos, wenn Sie vorübergehend von Verwandten oder Freunden aufgenommen werden. Sie haben dann zwar keine eigene Wohnung, aber Sie haben ein Obdach. Eine Unterkunft für Obdachlose können wir Ihnen dann nicht zur Verfügung stellen.

Hilfe für Obdachlose

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Weiterführende Links

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fachstelle Wohnen - Wohnbeschaffungshilfen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-25554
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
2. Etage, Infopoint

Anfahrt

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