Wenn sich Ihr Familienname oder auch Ihre Firmenbezeichnung verändert hat, dann werden Änderungen in den Kraftfahrzeug-Papieren erforderlich.
Falls Sie noch im Besitz der "alten" Fahrzeugpapiere, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, sind, müssen Sie diese gegen die seit 2005 gültigen Fahrzeug-Papiere Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II austauschen lassen.
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht auch der Personalausweis oder Pass des*der Vertreter*in vorzulegen sind.
Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt!
Sollten die neuen Papiere bereits vorliegen, beträgt die Gebühr 11,40 Euro für die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I. Es fallen Gebühren in Höhe von 20,10 Euro an, wenn Ihre Papiere gleichzeitig gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgetauscht werden müssen.
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II finanziert, so kommen noch 15,30 Euro für die Sicherungsverwahrung und Rücksendung dazu.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.
Änderungen von Angaben zum*zur Fahrzeughalter*in müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden, damit die Angaben in den Fahrzeugpapieren den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. (§ 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))