Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass des*der Vertreter*in vorzulegen sind.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 56,20 Euro. Die Verwaltungsgebühr erhöht sich um 8,70 Euro, wenn neue Fahrzeugpapiere ausgestellt werden müssen.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.
Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Ist das normale Kennzeichen am Fahrzeug nicht anzubringen oder hat die oder der technische Sachverständige in einem Gutachten Angaben zu abweichenden Kennzeichengrößen gemacht, kann durch eine Ausnahmegenehmigung ein Kennzeichen anderer Größe zugelassen werden. Hierzu müssen Sie das Fahrzeug auf jeden Fall der Zulassungsstelle vorführen.Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen jedoch, dass Sie zunächst bauliche Veränderungen am Fahrzeug vornehmen müssen, die die Anbringung eines normalen Kennzeichens erlauben, bevor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Dies darf aber keinen unzumutbaren Aufwand verursachen. Die Entscheidung hierüber trifft die Zulassungsstelle im Rahmen einer Begutachtung des Fahrzeuges. Fotos, technische Beschreibungen oder Ähnliches reichen wegen der Sachlage im Einzelfall und der notwendigen Identifizierung des Fahrzeuges nicht aus.