Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen, er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Auch der Wechsel von einer "normalen" Zulassung zu einem Saisonkennzeichen ist möglich. Das Saisonkennzeichen kann auch zugeteilt werden, wenn Sie von der Zahlung der Kraftfahrzeug-Steuer befreit sind.
Die Kombination eines Saisonkennzeichens mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge ist seit dem 1. Oktober 2017 möglich.
Für den Wechsel bei einem bereits in Köln zugelassenen Fahrzeug zum oder vom Saisonkennzeichen oder für die Änderung des Betriebszeitraumes werden die Unterlagen benötigt, die auf der Seite "Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Köln" beschrieben sind, inklusive der Versicherungsbestätigung.
Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Köln
Informationen zur Versicherungsbestätigung
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass des*der Vertreter*in vorzulegen sind.
Die Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ist bis auf weiteres ausgesetzt!
Seit dem 23. Mai 2014 können Sie als Privatperson aus Köln auch die Zulassungsstellen in Bergheim und Hürth für diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Umgekehrt können Bürger*innen aus dem Rhein-Erft-Kreis auch zur Kfz-Zulassungsstelle Köln-Poll gehen.
Terminbuchung online
Die Gebühren sind unterschiedlich und entsprechend der jeweiligen Zulassungsart "Zulassung eines Neuwagens" oder "Umschreibung eines Fahrzeuges ausgenommen ausländischer Fahrzeuge". Informationen dazu finden Sie auf den dazu gehörigen Internetseiten.
Bitte wählen Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen" die für Sie passende Zulassungsart aus.
Der Wechsel bei einem in Köln zugelassenen Fahrzeug zum oder vom Saisonkennzeichen oder die Änderung des Betriebszeitraumes kostet 32,60 Euro.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.