Sie wollen ein Fahrzeug in Köln zulassen, das zuletzt in einem Land zugelassen war, das nicht der Europäischen Union angehört?
Bitte beachten Sie: Sie müssen das Fahrzeug am Tag der Zulassung zu Ihrem Termin an der Zulassungsstelle vorführen.
Damit Sie feststellen können, ob das zu importierende Fahrzeug nicht aus einem EU-Land stammt, haben wir hier noch einmal die Mitgliedsstaaten der europäischen Union aufgeführt:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Download-Service herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen sind.
Terminbuchung online
Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 45,90 Euro zuzüglich 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wunschkennzeichen kosten 10,20 Euro. Sie können sie aber auch vorab online oder telefonisch reservieren, dann betragen die Gebühren 12,80 Euro. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter "Wunschkennzeichen".
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderhersteller*innen.