Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger.
Wenn Sie keine Herstellerbescheinigung haben, ist der Anhänger zunächst bei einer*einem amtlich anerkannten Sachverständigen beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen.
Dort wird geprüft, ob der Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsstelle.
Wir nehmen dann einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers vor. Bei uns erhalten Sie dann auch die 100 km/h-Schilder für den Anhänger.
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der*des Vertreter*in vorzulegen sind.
Es fallen Gebühren zwischen 11,40 Euro und 20,10 Euro an.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Frage, ob Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind, dann ist ein Umtausch zwingend erforderlich.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.