Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die jeweiligen Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
Die Wohnraumförderdarlehen sind einkommensabhängig. Prüfen Sie daher zunächst mit dem Chancenprüfer der NRW.BANK, ob für Sie eine Förderung möglich ist.
Chancenprüfer der NRW.BANK
Vor einer endgültigen Entscheidung für den Bau oder den Kauf einer Immobilie in Köln mit Fördermitteln ist ein persönliches Beratungsgespräch empfehlenswert.
Um einen möglichen Anspruch auf Fördermittel unverbindlich zu prüfen und Ihre Fragen zur Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantworten, bietet Ihnen das Amt für Wohnungswesen die Möglichkeit zu einem individuellen und kostenlosen Beratungsgespräch mit vorherige Terminabsprache.
Zu diesem Gespräch sollten Sie Unterlagen über das steuerpflichtige Bruttoeinkommen des letzten Kalenderjahres sowie des aktuellen Einkommens und ein Exposé zu der in Frage kommenden Immobilie oder des Bauvorhabens mitbringen.
Wohnraumfördermittel werden nur auf Antrag bewilligt.
Die Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite der NRW.BANK (Link siehe unten).
Eine Aufstellung der notwendigen Mindestunterlagen für einen Antrag finden Sie im Downloadbereich (siehe oben).
Den Antrag auf ein Förderdarlehen stellen Sie bei der Bewilligungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie eine Immobilie erwerben oder bauen wollen. Für das Kölner Stadtgebiet ist unser Amt für Wohnungswesen zuständig.
Für Fragen vor oder während der Antragsbearbeitung stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
- Stadtbezirke Innenstadt und Chorweiler
Telefon: (0221) 221 24286
Altstadt, Neustadt, Deutz, Blumenberg, Chorweiler, Esch/Auweiler, Fühlingen, Heimersdorf, Lindweiler, Merkenich, Pesch, Roggendorf/Thenhoven, Seeberg, Volkhoven/Weiler, Worringen - Stadtbezirke Rodenkirchen und Porz
Telefon: (0221) 221 26510
Bayenthal, Godorf, Hahnwald, Immendorf, Marienburg, Meschenich, Raderberg, Raderthal, Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß, Zollstock, Eil, Elsdorf, Ensen, Gremberghoven, Grengel, Langel, Libur, Lind, Poll, Porz, Urbach, Wahn, Wahnheide, Westhoven, Zündorf - Stadtbezirke Lindenthal, Ehrenfeld und Nippes
Telefon: (0221) 221 22737
Braunsfeld, Junkersdorf, Klettenberg, Lindenthal, Lövenich, Müngersdorf, Sülz, Weiden, Widdersdorf, Bickendorf, Bocklemünd/Mengenich, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Ossendorf, Vogelsang, Bilderstöckchen, Longerich, Mauenheim, Niehl, Nippes, Riehl, Weidenpesch - Stadtbezirke Kalk und Mülheim
Telefon: (0221) 221 22166
Brück, Höhenberg, Humboldt/Gremberg, Kalk, Merheim, Neubrück, Ostheim, Rath/Heumar, Vingst, Buchforst, Buchheim, Dellbrück, Dünnwald, Flittard, Höhenhaus, Holweide, Mülheim, Stammheim
Wenn wir über Ihren Antrag positiv entschieden haben, erhalten Sie von uns eine Förderzusage. Dann beträgt die Bearbeitungsgebühr 1.000 Euro.