Geförderter Wohnraum, egal ob schon bestehend oder neu, unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz. Wenn Sie diesen Wohnraum anders als zum Wohnen nutzen lassen möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung. Genehmigungen werden nur in Ausnahmefällen erteilt. Das öffentliche Interesse an der Nutzung des Wohnraumes durch wohnberechtigte Bürger überwiegt in der Regel.

Benötigte Dokumente

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Wofür brauchen Sie eine Genehmigung ?

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Wohnungsaufsicht - geförderter Wohnraum
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-35402
Telefax
0221 / 221-29562
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

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