Wir greifen Verdachtsfälle der Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftstrafgesetz auf – Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent – und verfolgen solche Verstöße im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Mietpreisüberhöhungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch kann die Erstattung des entstandenen Mehrerlöses angeordnet werden.
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