Abwasser, das bei der Zahnbehandlung in Zahnarztpraxen anfällt, enthält Quecksilberamalgam. Da Quecksilber und seine Verbindungen je nach Konzentration giftig sind, wird das Abwasser aus der Zahnbehandlung als gefährlich bewertet. Sie dürfen dieses Abwasser daher nur dann in die Kanalisation einleiten (Indirekteinleitung), wenn es vorher in einem Amalgamabscheider behandelt wurde.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-24686
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung