Abwasser, das bei der Zahnbehandlung in Zahnarztpraxen anfällt, enthält Quecksilberamalgam. Da Quecksilber und seine Verbindungen je nach Konzentration giftig sind, wird das Abwasser aus der Zahnbehandlung als gefährlich bewertet. Sie dürfen dieses Abwasser daher nur dann in die Kanalisation einleiten (Indirekteinleitung), wenn es vorher in einem Amalgamabscheider behandelt wurde.

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
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  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
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