Ergibt sich für ein Baugrundstück ein Bodenbelastungsverdacht, beispielsweise nach dem Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, ist zu klären, ob eine Bodenbelastung vorhanden ist und ob von einer Bodenbelastung Gefahren für das beabsichtigte Bauvorhaben oder die Nutzer*innen ausgehen. Diesen Nachweis muss die Bauwillige oder der Bauwillige durch ein Gutachten erbringen. Bestätigt sich im Rahmen der Untersuchungen für ein Bodengutachten der Altlastenverdacht, können Sicherungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung