Wenn Sie geschützte Tiere, geschützte Pflanzen oder Erzeugnisse daraus aus der Europäischen Union in ein Drittland ausführen möchten, benötigen Sie hierfür eine artenschutzrechtliche Ausfuhrgenehmigung. Dies gilt beispielsweise auch für Urlaubsreisen mit einem geschützten Haustier (zum Beispiel Papagei oder Schildkröte) in die Türkei, in die Schweiz oder nach Norwegen. Aber auch zum Beispiel für den Export einer Gitarre mit Rio-Palisander oder einer Antiquität mit Elfenbein in die USA ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Damit die erforderliche Ausfuhrgenehmigung/Wiederausfuhrgenehmigung oder Reisebescheinigung vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn ausgestellt werden kann, bedarf es zunächst einer Vorlagebescheinigung von der Unteren Naturschutzbehörde. Mit dieser wird dem Bundesamt bestätigt, dass das auszuführende Exemplar legaler Herkunft ist.

Benötigte Dokumente

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Antragsformular Ein- Ausfuhr Nr. 221

Das Formular können Sie sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) herunterladen.

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
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Telefon
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