Eine Kennzeichnung ist bei der Haltung aller heimischen Vögel, Papageien und aller übrigen streng geschützten Wirbeltiere erforderlich. Die Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz enthält eine Auflistung mit dem jeweiligen Schutzstatus der Tiere, der Sie entnehmen können, ob Ihr Tier kennzeichnungspflichtig ist. Unter "Weitere Informationen" finden Sie den Link zu dieser Datenbank.
Die Kennzeichnung ermöglicht die individuelle Erkennung des Tieres, um unkontrollierten Handel zu unterbinden. Sie erfolgt in der Regel bereits bei der Züchterin oder beim Züchter. Sollten Sie eines der oben angegebenen Tiere ohne Kennzeichnung besitzen, muss dies unverzüglich nachgeholt werden.
Je nach Tierart werden verschiedene Kennzeichnungsmethoden verwandt:
- Vögel werden in der Regel beringt
- Mikrochips werden in speziellen Fällen, in Zoos oder in der Tierzucht eingesetzt
- viele Reptilien und Vögel können durch Fotodokumentation bestimmter Körperteile individuell wiedererkannt werden.
Die Kennzeichen (Ringe und Mikrochips) erhalten Sie beim:
Zentralverband Zoologische Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF)
Rheinstraße 35
63204 Langen
Telefon: 06103 / 91070
sowie dem
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. (BNA)
Postfach 11 10
76707 Hambrücken
Telefon: 07255 / 2800
Aufgrund der Psittakose-Verordnung sind alle Papageienarten zu kennzeichnen. Durch diese Verordnung soll die Ausbreitung der Papageienkrankheit verhindert werden. Die Zuständigkeit nach der Psittakose-Verordnung obliegt dem Veterinäramt, Telefon: 0221 / 221-26253.
Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz
Eine Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich.Erfolgt die Kennzeichnung durch Fotodokumentation, kann diese auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Hierzu ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.
Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Aufwand und liegt zwischen 5 und 250 Euro.