Gemäß § 62 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes NRW müssen Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald geritten werden, mit einem gut sichtbaren, beidseitig am Pferd angebrachten Reitkennzeichen ausgestattet sein. Dieses Kennzeichen ist nur in Verbindung mit einem gültigen Reitplakettenpaar des laufenden Kalenderjahres gültig.

Die Plaketten müssen jedes Jahr erneuert werden, da sie zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres ihre Gültigkeit verlieren – unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs. Nach der Anmeldung Ihres Pferdes erhalten Sie jedes Jahr im Januar automatisch ein neues Paar Reitplaketten, solange das Pferd nicht abgemeldet wird. Die jährliche Reitabgabe beträgt 30,20 Euro und dient gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 des Landesnaturschutzgesetzes NRW zweckbestimmt für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen.

Das Reitkennzeichen ist auf den Pferdehalter beziehungsweise die Pferdehalterin registriert und in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Es obliegt der Verantwortung des Halters oder der Halterin sicherzustellen, dass alle eigenen Pferde, die in der freien Landschaft oder im Wald geritten werden, ordnungsgemäß gekennzeichnet sind – unabhängig davon, wer das Pferd reitet.

Bitte beachten Sie: Auch das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald unterliegt den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an

Reitkennzeichen@stadt-koeln.de

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