Als Gewerbetreibende müssen Sie ihre An-, Um- oder Abmeldung sowie Namensänderungen gemäß § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung zeitnah und vollständig anzeigen. Die Gewerbemeldung kann online, persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Online-Option bietet den Vorteil, den Gewerbeschein sofort als PDF zu erhalten. Dies ermöglicht eine unmittelbare Nutzung der Empfangsbescheinigung.
Eine Gewerbeanmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie einen neuen Gewerbebetrieb gründen, eine Filiale in Köln errichten oder Sie Ihren Gewerbebetrieb von einer anderen Stadt nach Köln verlegen.
Die Anmeldung kann
- elektronisch per Online-Gewerbemeldung (empfohlen)
- persönlich
- schriftlich erfolgen.
Zur persönlichen Vorsprache kommen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten in die Gewerbemeldestelle. Alle Infos dazu unter "Kontakt und Erreichbarkeit".
Für die schriftliche Anmeldung per Post nutzen Sie bitte das angebotene Formular zur Anmeldung. Sie können das Formular am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken.
Um Ihr Gewerbe online anmelden, nutzen Sie den Link auf das Fachverfahren in der Rubrik "Elektronische Gewerbemeldung".
Anzumeldende Tätigkeiten
Bei der Gewerbeanmeldung müssen die Tätigkeiten, die Sie ausüben möchten, präzise angegeben sein.
Beispielsweise kann der "Vertrieb von Textilien" so angemeldet werden, der "Handel mit Waren aller Art" muss genauer definiert werden.
Rechtzeitig anmelden
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als vier Wochen zurückliegen, kann gegebenenfalls ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie auf die Rechtsform klicken, die Sie anmelden möchten, erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Ihr Gewerbe anmelden können:
Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kapitalgesellschaft - bereits im Handelsregister eingetragen
Kapitalgesellschaft - noch nicht im Handelsregister eingetragen
Personengesellschaft
Gebühren
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 10.1.1.2. des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:
- 26 Euro für natürliche Personen sowie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (unter anderem GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG)
- 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind
- 13 Euro für jede weitere gesetzliche Vertretung bei juristischen Personen
Eine Gewerbeummeldung ist in folgenden Fällen notwendig:
- bei einem Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Köln
- bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes
- bei einer Namensänderung des Gewerbetreibenden
Wenn sich Ihr Gewerbe von Neben- auf Haupterwerb oder umgekehrt ändert, ist nicht zwingend eine Gewerbemeldung notwendig, da es sich um keinen anzeigepflichtigen Tatbestand handelt. Sofern Sie dennoch eine Änderung Ihrer Gewerbemeldung wünschen, können Sie dies mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. Die Ummeldung ist kostenpflichtig.
Die Ummeldung kann
- per Online-Gewerbemeldung (empfohlen)
- persönlich
- oder schriftlich erfolgen.
Zur persönlichen Vorsprache kommen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten in die Gewerbemeldestelle. Alle Infos dazu unter "Kontakt und Erreichbarkeit".
Für die schriftliche Anmeldung per Post nutzen Sie bitte das angebotene Formular zur Ummeldung. Sie können das Formular am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken.
Um Ihr Gewerbe online umzumelden, nutzen Sie den Link auf das Fachverfahren in der Rubrik "Elektronische Gewerbemeldung".
Neu ausgeübte Tätigkeiten
Wenn Sie Ihr Gewerbe um neue Tätigkeiten erweitern möchten, müssen diese präzise angegeben sein.
Beispielsweise können Sie den "Vertrieb von Textilien" so anmelden, den "Handel mit Waren aller Art" müssen Sie genauer definieren.
Rechtzeitig ummelden
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Verlegung oder der Änderung/Erweiterung der Tätigkeit umgemeldet werden. Sollte die Verlegung oder Änderung/Erweiterung der Tätigkeit länger als vier Wochen zurückliegen, kann gegebenenfalls ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Verlegung oder Änderung/Erweiterung der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie auf die Rechtsform klicken, die Sie ummelden möchten, erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Ihr Gewerbe ummelden können:
Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kapitalgesellschaft - bereits im Handelsregister eingetragen
Kapitalgesellschaft - noch nicht im Handelsregister eingetragen
Personengesellschaft
Gebühren
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:
- 26 Euro für natürliche Personen sowie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (unter anderem GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG)
- 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind
- 13 Euro für jede weitere gesetzliche Vertretung bei juristischen Personen
Eine Gewerbeabmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Die Abmeldung kann
- per Online-Gewerbemeldung (empfohlen)
- persönlich
- oder schriftlich erfolgen.
Zur persönlichen Vorsprache kommen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten in die Gewerbemeldestelle. Alle Infos dazu unter "Kontakt und Erreichbarkeit".
Für die schriftliche Abmeldung per Post nutzen Sie bitte das angebotene Formular zur Abmeldung. Sie können das Formular am Computer ausfüllen, speichern und ausdrucken.
Um Ihr Gewerbe online abzumelden, nutzen Sie den Link auf das Fachverfahren in der Rubrik "Elektronische Gewerbemeldung".
Rechtzeitig abmelden
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Einstellung der Tätigkeit abgemeldet werden. Sollte die Einstellung der Tätigkeit länger als zwei Monate zurückliegen, kann gegebenenfalls ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Einstellung der Tätigkeit mehr als zwölf Monate zurück, kann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie auf die Rechtsform klicken, die Sie abmelden möchten, erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Ihr Gewerbe abmelden können:
Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kapitalgesellschaft - bereits im Handelsregister eingetragen
Kapitalgesellschaft - noch nicht im Handelsregister eingetragen
Personengesellschaft
Verstorbene Angehörige
Wenn ein*e Angehörige*r von Ihnen verstorben ist, können Sie uns dies gerne schriftlich oder persönlich mitteilen. Wir benötigen lediglich eine Kopie oder das Original der Sterbeurkunde.
Gebühren
Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.