Im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind die Organe einer Gesellschaft verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen.
Sind Sie eine Privatpersonen, also Verbraucher im Sinne des § 304 der Insolvenzordnung? Dann müssen Sie vor dem Insolvenzantrag einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen. Hierbei ist eine für die Schuldnerberatung anerkannte Person oder Stelle zu beteiligen.
Weitere Informationen finden Sie unter Insolvenz - Schuldnerberatung auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sind Sie Gläubigerin oder Gläubiger? Dann können Sie oder Ihre Bevollmächtigten ebenfalls Insolvenzantrag stellen.
Das Insolvenzverfahren dient der Schuldenregulierung, der Sanierung eines Unternehmens oder auch der Abwicklung einer Firma und Verteilung des Restvermögens an die Gläubigerinnen und Gläubiger.
Als Privatpersonen können Sie Restschuldbefreiung beantragen. Der Restschuldbefreiung geht eine mehrjährige Wohlverhaltensperiode voraus.
Das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln bietet keine Schuldnerberatung an, sondern vertritt die Stadt Köln als Gläubigerin in Insolvenzverfahren.
Anerkannte Personen oder Stellen, die insolvente Schuldner beraten, können beim Kassen- und Steueramt, Abteilung Vollstreckung, Forderungsaufstellungen nach § 305 der Insolvenzordnung anfordern, oder Schuldenbereinigungspläne zur Stellungnahme einreichen.
Telefonische Infos erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0221 / 221-21587.