Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Sie ist nicht für Kfz-Angelegenheiten geeignet. 

Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung das Online-Formular.

Den Link für die Online-Bestellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Sollten Sie aus besonderen Gründen einen Vorort-Termin benötigen, erreichen Sie die Vollstreckungsabteilung per Telefon unter 0221 / 221-21564 oder per E-Mail an vollstreckung@stadt-koeln.de.

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in dem an Sie gerichteten Schreiben vermerkt, Sie können diese unmittelbar kontaktieren.

Benötigte Dokumente

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Informationen rund um die Unbedenklichkeits-Bescheinigung

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Online-Bestellung

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Vollstreckung
Venloer Straße 151-153
50672 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21564
Telefax
0221 / 221-21540
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr

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