Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Sie ist nicht für Kfz-Angelegenheiten geeignet.
Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung das Online-Formular.
Den Link für die Online-Bestellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sollten Sie aus besonderen Gründen einen Vorort-Termin benötigen, erreichen Sie die Vollstreckungsabteilung per Telefon unter 0221 / 221-21564 oder per E-Mail an vollstreckung@stadt-koeln.de.
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in dem an Sie gerichteten Schreiben vermerkt, Sie können diese unmittelbar kontaktieren.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, zum Beispiel
- Erteilung einer Gaststättenerlaubnis,
- Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
- Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, sowie für die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen,
- Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen,
- Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
- Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
- Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter.
Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Gewerbeordnung und gewerberechtliche Spezialgesetze enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel das Gaststättengesetz. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis das Recht, das Gewerbe auszuüben.
Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie beispielsweise, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.
Antragstellung:
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder online bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt.
Bitte beachten Sie die Hinweise für Nutzer*innen von SPAM-Filtern.
Wenn Sie die Bescheinigung persönlich abholen, bringen Sie bitte einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Identitätsdokument mit. Mit der Abholung können Sie auch eine Person mit schriftlicher Vollmacht beauftragen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.
Derzeit ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.
Auskunft und Terminvereinbarung telefonisch unter der Nummer 0221 / 221-21021.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten Sie in den Zimmern 7.03, 7.20 und 7.21.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 20 Euro. Im Fall der persönlichen Vorsprache ist die Gebühr bar zu bezahlen.
Bei Antragstellung in Schriftform, per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail ist die Gebühr vorab zu überweisen.
Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse, IBAN DE30 3705 0198 0009 3029 51 , BIC COLSDE33XXX bei der Sparkasse KölnBonn. Erforderlich ist die Angabe des Kassenzeichens "970900021324" sowie der Name derjenigen Person, für welche die Bescheinigung benötigt wird.