Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen oder benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsausweis?

Die deutsche Staatsangehörigkeit können wir feststellen, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie und gegebenenfalls die Person, von der sich die Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden.

Benötigte Dokumente

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Sollten Sie für den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit Personenstandsurkunden vom Standesamt Köln benötigen, besteht für Sie die Möglichkeit, die Urkunden online über den nachfolgenden Link zu bestellen.

Zum Urkundenservice des Standesamtes

Wann kann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bestätigt werden?

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Weitere Informationen zur Prüfung der Staatsangehörigkeit

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Staatsangehörigkeitsprüfung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22609
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

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