Müssen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen oder benötigen Sie hierfür einen Staatsangehörigkeitsausweis?
Die deutsche Staatsangehörigkeit können wir feststellen, wenn Sie nachweisen oder glaubhaft machen können, dass Sie und gegebenenfalls die Person, von der sich die Staatsangehörigkeit ableitet, seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger behandelt wurden.
Sollten Sie für den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit Personenstandsurkunden vom Standesamt Köln benötigen, besteht für Sie die Möglichkeit, die Urkunden online über den nachfolgenden Link zu bestellen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Staatsangehörigkeitsprüfung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-22609
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Staatsangehörigkeitsprüfung
- Öffnungszeiten
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Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.