Als Ärztin oder Arzt können Sie Parkerleichterungen erhalten, wenn Sie im Rahmen Ihrer Praxis oder ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung regelmäßig Hausbesuche machen und/oder Notdiensteinsätze leisten.
Sie können zur Ausübung Ihrer ärztlichen Tätigkeit Parkerleichterungen zum Parken bei dringenden Krankenbesuchen (bei den Patientinnen und Patienten vor Ort) erhalten.
Parkerleichterungen können ebenfalls zum Parken vor oder in der Nähe der Praxis gewährt werden, wenn das Fahrzeug regelmäßig für Notdiensteinsätze benötigt wird und in zumutbarer Entfernung zur Praxis keine geeignete Parkmöglichkeit besteht.
Es müssen mindestens 100 Hausbesuche pro Quartal durchgeführt werden.
Die Häufigkeit der Hausbesuche ist von Ihnen durch eine Bescheinigung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe nachzuweisen.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 / 221-26335
0221 / 221-26816
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Parkerleichterungen bei dringenden Krankenbesuchen 120 Euro.
Parkerleichterungen zum Parken vor oder in der Nähe der Praxis 120 Euro.
Änderungen der bestehenden Genehmigung 8,50 Euro.