Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Sie wird grundsätzlich nur für ein Umzugsfahrzeug erteilt. Ausnahmen müssen gesondert begründet werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sowohl Privatpersonen als auch Umzugsunternehmen können einen Antrag stellen.
Welche Genehmigungsinhalte gibt es?
- Das Umzugsfahrzeug soll im Haltverbot, im Fußgängerbereich oder Ähnlichem abgestellt werden.
- Das Umzugsfahrzeug könnte zwar grundsätzlich ohne Ausnahmegenehmigung abgestellt werden, etwa bei freiem Parken, im eingeschränkten Haltverbot oder in einer Ladezone. Tatsächlich ist dies wegen ständig parkender Fahrzeuge oder anderer Ladetätigkeiten aber nicht möglich. Daher soll eine mobile Haltverbotszone eingerichtet werden.
Antragszeitpunkt/Genehmigungserteilung
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit mindestens drei Wochen vor dem Umzugstermin schriftlich stellen. Nach der Bearbeitung Ihres Antrages muss rechtzeitig eine Haltverbotszone eingerichtet werden, Näheres dazu siehe weiter unten. Die Antragstellung und die Erteilung der Genehmigung ist auch per Mail oder Fax möglich.
Ortsbesichtigung
Eine Ortsbesichtigung muss durchgeführt werden, wenn ein Außenaufzug eingesetzt wird, keine Angaben zu den örtlichen Gegebenheiten gemacht werden können oder wenn das Fahrzeug an Stellen abgestellt werden soll, die nicht zum Halten freigegeben sind.
Wann muss die Haltverbotszone errichtet werden?
Die Haltverbotszone muss vier Tage, also 96 Stunden vor dem Umzugstermin von Ihnen als Antragsteller*in oder einem beauftragten Unternehmen eingerichtet werden.
Wie muss die Haltverbotszone beschildert werden?
Um die zu reservierende Fläche einzugrenzen, müssen zwei transportable Haltverbotsschilder verwendet werden. Diese Schilder müssen Sie privat bei einer Fachfirma beschaffen, Adressen dazu finden Sie in den Gelben Seiten unter der Rubrik "Verkehrsabsicherung". Hierbei entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.
Auf der Vorderseite der Haltverbotsschilder müssen Zusatzschilder mit der Angabe des Umzugsdatums, der Anfangs- und Enduhrzeit sowie der Parkregelung vor Ort gut sichtbar angebracht sein.
Auf der Rückseite der Haltverbotsschilder müssen der Name, die Anschrift sowie die Telefonnummer des Berechtigten zu lesen sein.
Bei Geltung der Ausnahmegehenhmigung auf dem Seitenstreifen beziehungsweise in Parkbuchten ist auch das Zusatzschild 1052-37 anzubringen.
Die Haltverbotsschilder müssen in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechen. Die Entfernung von Schildunterkante bis zum Boden muss mindestens 2 Meter, bei Radwegen 2,20 Meter betragen.
Alle weiteren Details zur Einrichtung der Haltverbotszonen finden Sie in den Hinweisen und Auflagen der Ausnahmegenehmigung.
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, die Antragstellung und die Erteilung der Genehmigung ist auch per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 oder per Mail möglich.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter den Telefonnummern 0221 / 221-26387, 0221 / 221-29509 oder 0221 / 221-26386 zur Verfügung.
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.
ausnahmegenehmigung-StVO@stadt-koeln.de
Gebühren für das Einrichten einer mobilen Haltverbotszone:
- ein/erster Umzugstag 36 Euro
- jeder weitere Umzugstag zusätzlich 18 Euro
- bei Einsatz eines Außenaufzuges zusätzlich 14 Euro
- bei notwendiger Ortsbesichtigung zusätzlich 48 Euro (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale)
- bei besonderem Aufwand (Abstimmung mit Polizei oder anderen Ämtern) zusätzlich je angefangene Viertelstunde 12 Euro
Gebühren für das Abstellen eines Fahrzeuges im Haltverbot/in der Fußgängerzone:
- ein/erster Umzugstag 28 Euro
- jeder weitere Umzugstag zusätzlich 14 Euro
- bei Einsatz eines Außenaufzuges zusätzlich 14 Euro
- bei notwendiger Ortsbesichtigung zusätzlich 48 Euro (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale)
- bei besonderem Aufwand (Abstimmung mit Polizei oder anderen Ämtern) zusätzlich je angefangene Viertelstunde 12 Euro
Hinweis:
Sollte eine Änderung der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung erforderlich werden, zum Beispiel bei Datums-, Uhrzeit- oder Adressänderungen, so werden hierfür weitere Gebühren in Höhe von 8,50 Euro erhoben.
Die Verwaltungsgebühr müssen Sie nach Erhalt der Genehmigung überweisen. In der Genehmigung steht ein Kassenzeichen, das Sie bei Überweisung auf das dort ebenfalls genannte Konto angeben müssen.