Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen, dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Sie wird grundsätzlich nur für ein Umzugsfahrzeug erteilt. Ausnahmen müssen gesondert begründet werden.

Benötigte Dokumente

aufklappen

Downloads und Infos

aufklappen

Antragstellung und Ortsbesichtigung

aufklappen

Errichtung einer Haltverbotszone

aufklappen

Trotzdem zugeparkt ?

aufklappen

Die Kölner Umweltzone

aufklappen

Vorsprache

aufklappen

Gebühren

aufklappen

Rechtliche Voraussetzungen

aufklappen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-26130
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

aufklappen