Flächendeckende Ausnahmegenehmigungen für das gesamte Stadtgebiet Köln zur Durchführung von Liefertätigkeiten können wir nicht erteilen. Eine Ausnahmegenehmigung ist an einen bestimmten Ort, an dem be- oder entladen werden soll, gebunden. Außerdem ist die Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet.
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann darüber hinaus von einer Ortsbesichtigung abhängen, die wir gegebenenfalls durchführen. Ausnahmegenehmigungen erhalten nur konkrete Antragstellerinnen und Antragsteller und nicht unbekannte Dritte, zum Beispiel Gäste einer Anliegerin oder eines Anliegers.
An Parkuhren und Parkscheinautomaten können Sie immer und ohne Gebührenzahlung be- und entladen. Hier ist in der Regel, ebenso wie im eingeschränkten Haltverbot, keine Ausnahmegenehmigung erforderlich, sofern Sie die Ladetätigkeiten zügig durchführen.
Den Antrag können Sie per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 stellen.
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, den Antrag können Sie auch schriftlich oder per Fax stellen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 / 221-26335
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 110 Euro für ein Jahr.
Bei Durchführung einer Ortsbesichtigung fallen zusätzlich 48 Euro an (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale).
Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie nach Erhalt der Genehmigung auf die darin angegebene Kontoverbindung. Bitte geben Sie unbedingt im Verwendungszweck das Kassenzeichen an, das Sie ebenfalls im Schreiben finden.