Die Erlaubnispflicht betrifft gewerbsmäßige Darbietungen, bei denen die körperliche Zurschaustellung von Personen im Vordergrund steht und durch die in erster Linie kein künstlerisches, kulturelles oder sportliches, sondern das sexuelle, erotische oder Sensationsinteresse der Zuschauer*innen angesprochen werden soll. Beispiele hierfür sind Striptease, Tabledance, Zwergenwerfen, Monströsitätenshow, Schlamm-Catchen oder ähnliches.
Die Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie die Darbietungen gewerbsmäßig veranstalten oder Ihre Geschäftsräume für derartige Veranstaltungen zur Verfügung stellen wollen.
Erlaubnisträger*in kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind, also GbR, KG oder OHG, benötigt jede*r geschäftsführende Gesellschafter*in die Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist raumgebunden und personengebunden und kann nur erteilt werden, wenn
- Sie als Antragsteller*in zuverlässig sind,
- die vorgesehenen Darbietungen mit den "guten Sitten" vereinbar sind und
- der Veranstaltungsort und die Veranstaltungsräume hinsichtlich der örtlichen Lage und des Verwendungszweckes unter Berücksichtigung der Art der Darbietungen geeignet sind.
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister sollen zum Antragszeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein.
Die Gebühr für das Erlaubnisprüfungsverfahren orientiert sich an der Größe des Veranstaltungsortes und liegt zwischen 50 und 1.000 Euro.
Im Falle der Antragsablehnung beträgt die Gebühr drei Viertel des Betrages, der für eine positive Entscheidung erhoben worden wäre.
Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.
Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.