Sie haben Ihre Gewerbemeldung verloren oder benötigen aus bestimmten Gründen eine aktuelle Ausfertigung Ihrer Gewerbemeldung?
Sie können von jeder Gewerbemeldung weitere Ausfertigungen beantragen. Bei diesen Ausfertigungen handelt es sich um die sogenannten Zweitschriften.
- Einzelunternehmen: der*die Gewerbetreibende
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts: alle GbR-Partner*innen gemeinsam
- Kapitalgesellschaft: die Geschäftsführung
- Personengesellschaft: alle Gesellschafter*innen gemeinsam
Die Zweitschrift kann mit einfachem Schreiben beantragt werden.
Die Antragstellung ist auf folgende Arten zulässig:
- schriftlich per Post oder Fax
- persönlich bei der Gewerbemeldestelle (nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Terminvereinbarung)
Anträge per E-Mail oder über das Kontaktformular sind aus datenschutzrechtlichen Gründen beziehungsweise aufgrund der fehlenden Unterschrift nicht möglich.
Falsch eingegangene oder unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und müssen zurückgewiesen werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich und nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit Ihren Antrag schriftlich per Post oder Fax einzureichen.
Sie können sich bei dieser Angelegenheit auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift fällt eine Gebühr von 20 Euro gemäß Tarifstelle 1.1.2 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-28643
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbemeldestelle