Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also
- Geschäftsführer*in,
- Vorstandsvorsitzende*r
bei der Antragstellung vorzulegen.
Sie müssen Sicherheiten in Höhe von 100.000 Euro, bei Autopfandhäusern 125.000 Euro nachweisen. Dies kann in Form von Guthaben oder einer Bankbürgschaft sein.
Die Räume, in denen Sie die Pfandleihe betreiben wollen, müssen von einem eventuell parallel geführten Handelsgeschäft klar abgegrenzt sein.
Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen.
Ihre Räumlichkeiten müssen zur sicheren Aufbewahrung der Pfänder geeignet sein.
Bei Autopfandleihen muss die Frage möglicher Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden. Setzen Sie sich zur Klärung der Eignung bitte mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt in Verbindung.
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Das Erlaubnisverfahren wird immer von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung durchgeführt, in deren Bereich Sie sich selbständig machen möchten, wo also der Betriebssitz liegen soll oder liegt. Für den Fall des Betriebssitzes in Köln geben Sie also Ihren Antrag beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten, ab.
Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten
Steht Ihr Betriebssitz noch nicht fest, dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0221 / 221-26449.
Die Gebühr beträgt 1.000 Euro. Die Zahlung der Gebühren ist durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.Bei Ablehnung oder bei Rücknahme Ihres Antrages werden bis zu drei Viertel der Antragsgebühr fällig.