Wenn Sie das Bewachungsgewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierfür eine besondere Erlaubnis. Dies gilt sowohl für den Objektschutz als auch für den Personenschutz.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend genannten Unterlagen von Ihrem Ausstellungsdatum an drei Monate anerkannt werden!

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Antrag durch eine juristische Person

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung – Bewachungsgewerbe
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27834
Telefax
0221 / 221-6569155
Kontakt
Öffnungszeiten

Nur nach Terminvereinbarung

Anfahrt

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