Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen und Flughäfen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen ganztags geöffnet sein. Allerdings dürfen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten nur Artikel des Reisebedarfs verkauft werden. Einzige Ausnahme ist der 24. Dezember (Heiligabend). Hier ist der Verkauf grundsätzlich nur bis 17 Uhr erlaubt.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Service-Fax
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung
- Öffnungszeiten
-
Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen