Allgemeine Öffnungszeiten sind die Zeiten, an denen alle Ladengeschäfte für den Verkauf von Waren grundsätzlich geöffnet sein dürfen. Für alle Zeiten darüber hinaus, also Sonntage und Feiertage, gelten besondere Regelungen. Die Regelungen hierzu sind im Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen getroffen.
gibt es für Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren sowie für Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe.
gelten ebenfalls besondere Regelungen, die über die allgemeinen Öffnungszeiten hinaus gehen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Service-Fax
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbeabteilung
- Öffnungszeiten
-
Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen