Sonntage und Feiertage sind per Gesetz geschützt. In Nordrhein-Westfalen sind im Gesetz über Sonn- und Feiertage Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz) die allgemeinen und besonderen Feiertage definiert und die Regelungen dazu festgeschrieben. Besonders geschützt sind die sogenannten "stillen" Feiertage Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag.

Welche Einschränkungen gelten an welchen Feiertagen? Was dürfen Sie und was ist per Gesetz zu welchen Zeiten nicht erlaubt?

Die stillen Feiertage im November

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Welche Feiertage gibt es in Nordrhein-Westfalen?

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Besondere Regelungen am Heiligabend (24. Dezember)

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Regelungen für die Feiertage vor und an Ostern

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Generelle Regelungen für alle Sonn- und Feiertage

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Wer genehmigt Ausnahmen?

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Jüdische Feiertage – sonstige Feiertage – der Diversity-Kalender

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Service-Fax
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen

nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen

Anfahrt

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