Wenn Sie Heilkunde ausüben möchten, ohne Arzt*Ärztin zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis.
Heilkunde wird ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern, auch wenn Sie dies im Dienst für andere tun (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung – Heilpraktikergesetz – HeilprG).
Um Heilpraktiker*in werden zu können, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und die weiteren Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) erfüllen. Die Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft ist jedoch durch die ständige Rechtsprechung entfallen.
Die Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die mündliche Überprüfung absolvieren Sie nur nach Bestehen des schriftlichen Teils. Sollten Sie Letzteren nicht bestehen, entfällt der mündliche Teil.
Bitte beachten Sie, dass der frühestmögliche schriftliche Überprüfungstermin ab Antragstellung in Köln circa 2 Jahre in der Zukunft liegt.
Wenn Sie ergänzende Informationen benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an gesundheitsberufe@stadt-koeln.de
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
Neumarkt 15-21
50667 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221- 33191
- Telefax
- 0221 / 221-24775
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache im Gesundheitsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und Unterlagen nur per Post und nicht persönlich eingereicht werden können!
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