Sie wollen auf öffentlichem Straßenland Werbemaßnahmen durchführen, zum Beispiel auch an sogenannten Promotionsständen.
Solche Werbemaßnahmen können wir nur für die am Ort ansässigen Gewerbetreibenden aus einem besonderen Anlass genehmigen, beispielsweise Geschäftseröffnungen. Die Werbemaßnahme darf nur unmittelbar vor dem Geschäftslokal in Form eines Präsentationsstandes und unter Berücksichtigung der platztechnischen Voraussetzungen, zum Beispiel der restlichen Breite des Gehweges, stattfinden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung