Sie wollen auf öffentlichem Straßenland Werbemaßnahmen durchführen, zum Beispiel auch an sogenannten Promotionsständen.

Solche Werbemaßnahmen können wir nur für die am Ort ansässigen Gewerbetreibenden aus einem besonderen Anlass genehmigen, beispielsweise Geschäftseröffnungen. Die Werbemaßnahme darf nur unmittelbar vor dem Geschäftslokal in Form eines Präsentationsstandes und unter Berücksichtigung der platztechnischen Voraussetzungen, zum Beispiel der restlichen Breite des Gehweges, stattfinden.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Ortsbesichtigung

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Ansprechpartner*innen

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

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