Sie haben Ihren Personalausweis, Reisepass, Führerschein, KfZ-Schein, Girocard, Versicherungskarte oder ähnliches verloren?
Falls sich Ihre Dokumente bei uns befinden, werden Sie innerhalb einer Woche benachrichtigt. Wenn wir die Dokumente bereits an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet haben, erfolgt die Benachrichtigung von dort.
Bitte beachten Sie, dass Fundgegenstände in der Regel erst circa zwei bis drei Wochen nach Verlust bei uns eintreffen.
Fundsachen, die keinem*keiner Verlierer*in/Eigentümer*in eindeutig zugeordnet werden können, können Sie auch online suchen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der aufgelisteten Fundsachen Ihr Eigentum ist, nehmen Sie über das angebotene Formular Kontakt mit uns auf. Beschreiben Sie dort Ihren verlorenen Gegenstand. Wir melden uns bei Ihnen, wenn Ihre Beschreibung dem Fundgegenstand entspricht.
Zur Online-Suche nach Fundgegenständen
Falls sich Ihre Dokumente bei uns befinden, werden Sie innerhalb einer Woche benachrichtigt. Wenn wir die Dokumente bereits an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet haben, erfolgt die Benachrichtigung von dort.
Sofern nur der Führerschein gefunden wurde, leiten wir diesen an die Führerscheinstelle des Amtes für öffentliche Ordnung weiter.
Sofern nur der Kraftfahrzeug-Schein gefunden wurde, leiten wir diesen an die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle weiter.
Girocards leiten wir direkt an die Bank oder Sparkasse weiter.
Dokumente von nicht in Köln lebenden Bürger*innen leiten wir an das Fundbüro der ausstellenden Behörde weiter.
Dokumente von ausländischen Bürger*innen ohne Wohnsitz in Deutschland leiten wir an das zuständige Konsulat beziehungsweise die zuständige Botschaft weiter.
Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben, müssen Sie unverzüglich eine Verlustanzeige im Kundenzentrum eines der Bezirksrathäuser Kölns stellen. Diese Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Formular dazu finden Sie im Download-Service unter "Downloads und Infos".
Im Fundbüro stellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung aus, dass sich Ihr verlorener Gegenstand nicht im Fundbüro befindet. Diese Bescheinigung ist aber keine Verlustanzeige im Sinne des § 7 Ziffer 5 Personalausweisgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie ist lediglich eine Bestätigung, dass der verlorene Gegenstand sich nicht im Fundbüro befindet. Diese Bescheinigung können Sie dann zum Beispiel Ihrer Versicherung vorlegen.
Eine Verlustanzeige im Kundenzentrum eines Bezirksrathauses müssen Sie auf jeden Fall erstatten.
Neben dem zentralen Sperr-Notruf 116 116 sollten Sie ebenfalls eine KUNO-Sperrung veranlassen. KUNO ist ein freiwilliger Service der Polizeibehörden und der Wirtschaft zur Eindämmung von Betrug im elektronischen Lastschriftverfahren – also bei Zahlungen per Bankkarte mit Unterschrift.
Die KUNO-Sperrung kann ausschließlich die Polizei durchführen. Sowohl bei Diebstahl als auch bei Verlust der entsprechenden Karte sollten Sie diese KUNO-Sperrung umgehend bei der Polizei veranlassen. Dazu müssen Sie die Polizei persönlich aufsuchen.
Online oder telefonisch ist eine KUNO-Kartensperre aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
KUNO-Sperrdienst
Ihre nächstgelegene Polizeiwache finden Sie hier:
Ihre Polizei vor Ort
Eine persönliche Vorsprache ist nur bei Abholung des Fundgegenstandes erforderlich. Sie können eine Person mit der Abholung beauftragen. Hierfür muss die beauftragte Person jedoch eine Vollmacht und den eigenen Personalausweis mitbringen, außerdem einen Nachweis der Identifikation der Verliererin oder des Verlierers (mit Lichtbild). Das kann bei Verlust des Personalausweises oder Reisepass zum Beispiel auch der Führerschein sein.
Gebühren fallen für die Aufbewahrung an. Sie werden bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fällig. Ihre Höhe orientiert sich am Wert des Gegenstandes:
- im Wert bis 25 Euro = kostenfrei
- im Wert von 26 bis 150 Euro = 10 Euro
- im Wert von 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro
- im Wert über 500 Euro = 20 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro
Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro zuzüglich Porto.