Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins stellen wir Ihnen auf Antrag einen neuen Führerschein aus. Wenn er im Fundbüro abgegeben wurde, werden Sie benachrichtigt. Das kann zwei bis drei Wochen dauern.
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.
Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.
Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.
Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.
Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich.
Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.
Termine können Sie telefonisch über das Bürgertelefon unter der Rufnummer 115 oder 221-0 buchen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Termine online über den "Termin buchen"-Button am Anfang dieser Seite zu buchen.
Die Abholung des Ersatzführerscheins kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine formlose Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Person vorzulegen. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person auch die eventuell zur Überbrückung ausgestellte Ausnahmegenehmigung mitzugeben.
- 37,30 Euro für den Ersatzführerschein
zuzüglich 9,75 Euro bei Expressbestellung - 5,10 Euro für eine Zwischenbescheinigung (falls gewünscht)
- 1,50 Euro für die Verlustanzeige, wenn der Führerschein nicht gestohlen wurde, sondern verloren gegangen ist.
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Zahlungsmittel:
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren