Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung für das Führen eines Taxis, eines Mietwagens, eines Krankenwagens oder ähnlichem läuft ab. Was ist zu tun?
Ab dem 60. Lebensjahr muss zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen alle 5 Jahre ein leistungspsychologisches Gutachten vorgelegt werden.
Den Antrag müssen Sie persönlich stellen.
Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.
Abholen kann auch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person neben der schriftlichen Vollmacht auch Ihren Personalausweis oder Pass, zumindest aber eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes mitzugeben.
Ebenfalls benötigen wir den Führerschein zur Fahrgastbeförderung, der verlängert werden soll.
Die Verwaltungsgebühr für die Verlängerung des Führerscheines beträgt 51 Euro.
Sie können die Gebühr bar oder mit der EC-Karte mit PIN-Nummer bezahlen.