Sie wollen eine motorsportliche Veranstaltung auf öffentlichem Straßenland (Orientierungs- und/oder Bildersuchfahrten) durchführen.
"Renn"-Verbot
Rennen mit Kraftfahrzeugen sind auf öffentlichem Straßenland verboten. Die Veranstaltungsteilnehmer*innen haben die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) einzuhalten.
Antragstellung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem*einer Veranstalter*in organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.
Rücksichtnahmepflicht
Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung ist besonders Rücksicht zu nehmen. Veranstaltungen, gleich welcher Art, die geeignet sind, die Nachtruhe der Bevölkerung zu stören, dürfen für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht erlaubt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen Veranstaltungen, die die Gottesdienste zu stören geeignet sind, erst ab 11 Uhr beginnen.
Versicherungspflicht
Als Veranstalterin oder der Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.000.000 Euro pauschal abschließen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung