Wenn Sie auf öffentlichem Straßenland eine laufsportliche Veranstaltung (Volkslauf) durchführen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.

Benötigte Dokumente

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Antragstellung, Fristen und Pflichten

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Antragstellung
Den Antrag müssen Sie in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einreichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die ein*e Veranstalter*in organisiert und verantwortlich durchführt.

Rücksichtnahmepflicht
Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung ist besonders Rücksicht zu nehmen. Veranstaltungen, gleich welcher Art, die geeignet sind, die Nachtruhe der Bevölkerung zu stören, dürfen für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht genehmigt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen Veranstaltungen, die Gottesdienste zu stören geeignet sind, erst ab 11 Uhr beginnen.

Versicherungspflicht
Als Veranstalter*in müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 75.000 Euro bis maximal 250.000 Euro (je nach Veranstaltung) als Rahmendeckungssumme abschließen.

Sanitätsdienst
Als Veranstalter*in müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- oder einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter den Telefonnummern

  • 0221 / 9748-4110,
  • 0221 / 9748-4111 oder
  • 0221 / 9748-4113

bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang Sie die Betreuung durch einen anerkannten Sanitäts- oder Rettungsdienst sicherstellen müssen.

Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Servicenummern
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

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