Wenn Sie auf öffentlichem Straßenland eine laufsportliche Veranstaltung (Volkslauf) durchführen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Antragstellung
Den Antrag müssen Sie in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einreichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die ein*e Veranstalter*in organisiert und verantwortlich durchführt.
Rücksichtnahmepflicht
Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung ist besonders Rücksicht zu nehmen. Veranstaltungen, gleich welcher Art, die geeignet sind, die Nachtruhe der Bevölkerung zu stören, dürfen für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht genehmigt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen Veranstaltungen, die Gottesdienste zu stören geeignet sind, erst ab 11 Uhr beginnen.
Versicherungspflicht
Als Veranstalter*in müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 75.000 Euro bis maximal 250.000 Euro (je nach Veranstaltung) als Rahmendeckungssumme abschließen.
Sanitätsdienst
Als Veranstalter*in müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- oder einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter den Telefonnummern
- 0221 / 9748-4110,
- 0221 / 9748-4111 oder
- 0221 / 9748-4113
bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang Sie die Betreuung durch einen anerkannten Sanitäts- oder Rettungsdienst sicherstellen müssen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung