Die Erlaubnis, die Sie beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen und Grünflächennutzung beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Treibladungspulver (zum Beispiel für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 bis 10, 50667 Köln, Telefon 0221 / 147-0.
Für den Erhalt der Erlaubnis im privaten Bereich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zuverlässigkeit
Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis und eine Stellungnahme der Polizei eingeholt. - Bedürfnis für die Erlaubnis
Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird zum Beispiel einem*einer Sportschütz*in eine Bescheinigung des Vereins ausgestellt, dass er*sie dort als aktives Mitglied einer Erlaubnis bedarf. Als Inhaber*in einer Waffenbesitzkarte oder eines Jagdscheins oder als Besitzer*in eines Vorderladers liegt diese Voraussetzung gleichfalls vor. - Fachkunde
Das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie vorlegen.
Wenn Sie noch keine Fachkunde besitzen, dann benötigen Sie zunächst eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang. Weitere Informationen finden Sie in dem Link unter "Ähnliche Dienstleistungen". - Körperliche Eignung
- Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
- Staatsangehörigkeit der Europäischen Union
Befristung und Geltungsbereich
Die Erlaubnis wird in der Regel für fünf Jahre erteilt beziehungsweise jeweils verlängert. Inhaltliche und räumliche Beschränkungen sowie Auflagen sind möglich.
Die Ersterteilung kostet 150 Euro, eine Verlängerung kostet 100 Euro.
Die Gebühren können Sie auch bargeldlos mit Karte bezahlen.