Sie haben Interesse an einem Grundstück und möchten dieses gerne kaufen, mieten oder pachten? Dann benötigen Sie für die Kontaktaufnahme die Eigentümerangaben. Diese sind laut dem Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen (VermKatG NRW), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) rechtlich geschützt sind. Da bei einem Kauf-, Miet- oder Pachtinteresse kein berechtigtes Interesse im Sinne der oben genannten Rechtsvorschriften vorliegt, dürfen wir Ihnen die Daten der Eigentümer*innen nicht mitteilen. Aber wir können Ihr Interesse an sie weiterleiten.
Wir leiten Ihr Interesse und das Schreiben per Post an die Eigentümer*innen des gewünschten Grundstückes weiter. Bitte beachten Sie, dass wir nicht gewährleisten können, dass die Eigentümer*innen auf Ihre Mitteilung reagieren, da hierzu keine Pflicht besteht.
Sie uns Ihr Interesse an einem Grundstück über das Formular Weiterleitung von Kauf-, Miet- und Pachtinteressen an Eigentümer*innen mitteilen oder Sie Schreiben uns per Post an. Sie haben auch die Möglichkeit ein persönliches Schreiben für die Eigentümer*innen beizufügen.
Die Flurstückangaben für das Formular können Sie aus den Kartenanwendungen Grundstückinformation Online beziehungsweise TIM-online entnehmen. In den Kartenanwendungen können Sie die Kartenwahl "Liegenschaftskataster (ALKIS)" einstellen und über Eingabe der Adresse oder über Zoomen und Verschieben der Karte zu Ihrem Flurstück navigieren.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Katasterbestand und -service
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-23636
- Telefax
- 0221 / 221-22209
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Katasterbestand und -service
- Öffnungszeiten
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Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit uns.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr