Wenn Ihr Lohn oder Gehalt gepfändet wird und Sie deswegen ein Absinken des Ihnen verbleibenden Einkommens unter die Sozialhilfe befürchten müssen, können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages (§ 850f Zivilprozessordnung) beantragen.

Benötigte Dokumente

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Zum Antrag

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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