Es ist möglich, dass Sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben.
Sie haben Anspruch wenn,
- Sie sich tatsächlich in Köln aufhalten,
- Sie voraussichtlich länger als 6 Monate nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit von täglich mindestens drei Stunden nachzugehen,
- Sie noch nicht im gesetzlichen Rentenalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII sind,
- Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, aber eine ausländische Altersrente beziehen,
- Sie unter 15 Jahre alt sind und nicht mit Ihren leiblichen Eltern beziehungsweise einem Elternteil zusammenleben,
- Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel aus Einkommen oder Vermögen, sicherstellen können,
- Sie keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf andere Sozialleistungen haben, wie Kindergeld, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und mit mindestens einer Person, die Anspruch auf Bürgergeld hat, in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, steht Ihnen eventuell ebenfalls Bürgergeld zu. Bitte wenden Sie sich zur Überprüfung an das Jobcenter.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
- Antrag auf Sozialhilfe und Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Anlage Asyl
- Anlage KI - Kinder bis 15 Jahre
- Anlage HG - Kinder ab 15 Jahre und Personen in der Haushaltsgemeinschaft
- Mietbescheinigung oder Mietangebot
- Anlage MB - Mehrbedarfe (Schwerbehindertenausweis, Schwangerschaft, Ernährung)
- Anlage R - Renten
- Anlage EK - Einkommen
- Anlage Absetzung von Einkommen
- Anlage VM - Vermögen
- Anlage UH - Feststellung von Unterhaltsansprüchen
- Anlage BV - Bankverbindung zum Hauptantrag
- Anlage Einwilligung Köln-Pass
- Informationen zum Köln-Pass
- Merkblatt zur Beantragung von Sozialhilfe
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- Mitwirkungspflichten