Sollten Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder als Dienstleister*in nur gelegentlich oder im Einzelfall im Stadtgebiet Köln in Bereichen mit hohem Parkdruck arbeiten, gibt es für Sie die Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum eine Genehmigung zum Parken zu erhalten.
Eine Einzelgenehmigung kommt in Betracht, wenn Sie ein Werkstatt- oder Servicefahrzeug in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort der Handwerkerdienstleistungen brauchen, dies wegen der Parksituation jedoch nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.
Antragstellung/Genehmigungserteilung
Der Antrag sollte möglichst einige Tage vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Die Genehmigung wird in der Regel per Fax erteilt.
Bitte fügen Sie bei der ersten Antragstellung Ihre aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I bei.
Die Genehmigung gilt in der Regel pauschal für den Stadtteil, in dem die Handwerksarbeiten durchgeführt werden müssen. Mit der Genehmigung können Sie mit Ihren Fahrzeugen während der Durchführung von Handwerkerdiensten und Dienstleistungen an folgenden Stellen parken:
- im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 + 290 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Absatz 1 StVO)
- auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Absatz 1 b StVO)
Bei allen anderen Stellen, wie etwa Fußgängerzonen oder im absoluten Halteverbot, müssen Sie den Antrag mit einer besonderen schriftlichen Begründung stellen. Im Regelfall ist hierbei auch eine Ortsbesichtigung erforderlich.
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, der Antrag kann per Fax gestellt werden. Die Genehmigung wird im Regelfall als Fax erteilt.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
Buchstabe A-K: 0221/221-28061
Buchstabe L-Z: 0221/221-24322
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221/221-26013 an.
- Ein/erster Arbeitstag 15 Euro
- zweiter und dritter Arbeitstag plus je 10 Euro
- vierter bis zwanzigster Arbeitstag plus je 5 Euro
- ab einundzwanzigster Arbeitstag plus je 2,50 Euro
Bei Durchführung einer Ortsbesichtigung erhöht sich die Gebühr einmalig um 48 Euro zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale von 6 Euro.
Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung der Genehmigung beträgt 8,50 Euro.
Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie bitte nach Erhalt Ihrer Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens auf das in der Genehmigung angegebene Konto.