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Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb im Stadtgebiet Köln regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes im Kundenauftrag durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im gesamten Stadtgebiet Köln erhalten. Die Gültigkeit ist jeweils auf ein Jahr begrenzt.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Voraussetzungen für eine Dauergenehmigung

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Wozu berechtigt die Genehmigung ?

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Einzelerlaubnis als Alternative

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Informationen zur Umweltzone

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-26130
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

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