Für die Begutachtungen im Gesundheitsamt gilt grundsätzlich, dass zunächst die gesundheitliche Vorgeschichte und gegebenenfalls bestehende aktuelle Beschwerden erfragt werden. Es werden unter anderem anhand eines Fragebogens Fragen zu bestehenden und früheren Erkrankungen, zu Krankenhausaufenthalten und zum Impfschutz gestellt. Zur Information finden Sie hier den Fragebogen im Downloadbereich.
Die anschließende körperliche Untersuchung ist grundsätzlich eine Ganzkörperuntersuchung. Hierzu ist das Ablegen der Bekleidung notwendig, die Unterwäsche muss nicht abgelegt werden. Nur bei medizinischen Gründen und absoluter Notwendigkeit legen Frauen bei der körperlichen Untersuchung den BH ab. Die medizinischen Gründe und die absolute Notwendigkeit werden vorab erläutert. Sollten Sie in Bezug auf die Entkleidung persönliche Bedenken haben, äußern Sie bitte diese Bedenken gegenüber dem ärztlichen Personal.
Medizintechnische Untersuchungen (beispielsweise Urinuntersuchung, Blutwerte, Hör- und Sehtest) werden abhängig von der medizinischen Fragestellung durchgeführt.
Es ist nicht erforderlich, nüchtern zur amtsärztlichen Begutachtung zu erscheinen.
Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzt*innen, andere Therapeut*innen werden ausgewertet.
Zusätzliche Untersuchungen außerhalb des Gesundheitsamtes können im Einzelfall veranlasst werden.
Alle im Gutachtenwesen tätigen Ärzt*innen sind Fachärzt*innen.
Frauen werden von Ärztinnen begutachtet. Männer werden von Ärzten und Ärztinnen begutachtet. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass Frauen von Ärzten begutachtet werden, zum Beispiel wenn eine bestimmte fachärztliche Qualifikation erforderlich ist oder Fristen eingehalten werden müssen. In diesen Fällen wird sichergestellt, dass für die Dauer der körperlichen Untersuchung zusätzlich eine Mitarbeiterin zugegen ist. Sollten Sie hiergegen persönliche Bedenken haben, äußern Sie diese bitte.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise der Fragestellung erhält der*die Auftraggeber*in der Begutachtung ein sogenanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.