Wenn Sie 17 Jahre alt sind und Ihre Fahrprüfung der Klassen B oder BE bestanden haben, dürfen Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.
Den erforderlichen Führerscheinantrag dürfen Sie bereits sechs Monate vor Erreichen des 17. Geburtstages stellen.
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen zu den Anforderungen an ein biometrisches Passfoto finden Sie in der Foto-Mustertafel, die wir unter "Downloads und Infos" bereit gestellt haben, ausführlich erläutert.
Ein Passbild in digitaler Form ist nur dann erlaubt, wenn Sie den Serviceterminal in Ihrem Kundenzentrum benutzen.
Die Gebühr für das digitale Foto beträgt 7 Euro. Sie können die Gebühr in bar, mit der EC-Karte und PIN-Nummer, mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen.
Andernfalls reichen Sie bitte ein Passbild in Papierform ein oder nutzen Sie den Online-Antrag zum Pflichtumtausch.
Eine persönliche Vorsprache der*des Jugendlichen ist erforderlich.
Dazu können der*die Jugendliche ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.
Termine können Sie telefonisch über das Bürgertelefon unter der Rufnummer 115 oder 221-0 buchen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Termine online über den "Termin buchen"-Button am Anfang dieser Seite zu buchen.
Es fallen folgende Gebühren an:
44,70 Euro sind die Antragsgebühren für einen Führerschein auf Probe.
7,70 Euro kostet die Prüfungsbescheinigung für die Überprüfung der Begleitperson(en).
Zusätzlich fallen folgende Gebühren an:
10 Euro für jede Begleitperson.
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Zahlungsmittel:
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren