Geänderte Öffnungszeiten an Karneval 2025

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten während der Karnevalstage.

Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen an Karneval

Wenn Sie 17 Jahre alt sind und Ihre Fahrprüfung der Klassen B oder BE bestanden haben, dürfen Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.

Den erforderlichen Führerscheinantrag dürfen Sie bereits sechs Monate vor Erreichen des 17. Geburtstages stellen.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Prüfungsbescheinigung ersetzt Führerschein

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Auflagen und Bedingungen für begleitendes Fahren

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Rahmenbedingungen und Infos

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Hinweise zum biometrischen Passfoto

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Die Foto-Mustertafel

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Wichtiger Hinweis zum EU-Kartenführerschein

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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