Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen? Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV).
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Nutzung öffentlicher Flächen
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung