Aus dem ärztlichen Attest soll hervorgehen, dass das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und die Antragstellerin oder der Antragsteller von der Gurtpflicht befreit werden muss.
Außerdem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).
Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, können sich ebenfalls von der Gurtpflicht befreien lassen.
- 30 Euro für eine einjährige Befreiung
- 42 Euro für Befreiung bis zu drei Jahren
- 60 Euro für eine unbefristete Befreiung
Sie können die Gebühren bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
Für Schwerbehinderte fallen keine Gebühren an, wenn die Befreiung von der Anschnallpflicht aufgrund der Schwerbehinderung erforderlich ist. Bitte legen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bei der Antragstellung vor.