Wir erteilen grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Altkleider- oder Schuhcontainern im öffentlichen Straßenland. Dennoch dort aufgestellte Container werden kostenpflichtig entfernt!
Seit Anfang 2014 betreiben wir eine eigene kommunale Altkleidersammlung, die in Zusammenarbeit mit der AWB Köln GmbH & Co.KG durchgeführt wird.
Altkleidersammlung und Verwertung in Köln
Elektrogeräte: Elektro- und Elektronikgeräte sowie deren Bauteile aus privaten Haushalten dürfen gemäß § 12 Elektro- und Elektronikgerätegesetz ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger*innen, Vertreibende und Herstellende erfasst werden.
Für das Befördern, Handeln oder Makeln von Abfällen muss zusätzlich eine Anzeige nach § 53, Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetz gestellt werden. Weitere Informationen hierzu siehe Link:
Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Anzeige für eine Wertstoffsammlung überprüft das Umwelt- und Verbraucherschutzamt die Angaben. Nach Vollständigkeit der Anzeige wird die Stellungnahme der*des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger*in eingeholt.
Die zuständige Behörde kann die angezeigte Sammlung von Auflagen und Bedingungen abhängig machen. Die Sammlung kann auch untersagt werden, wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Anzeigenden, des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Person ergeben.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung bestehen für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Gebühren und Gebührenrahmen:Für die Bearbeitung von Anzeigen für gemeinnützige Sammlungen (§ 18 Absatz 1 und 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Gebühr: 50 bis 200 Euro (Tarifstelle 28.2.1.2)Für die Bearbeitung von Anzeigen für gewerbliche Sammlungen (§18 Absatz 1, 5 und 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Gebühr: 50 bis 1.000 Euro(Tarifstelle 28.2.1.3)