Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person haben Sie die Möglichkeit, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihrer Vornamen bei uns abzugeben.
Den Wunsch zur Abgabe einer Erklärung müssen Sie vorab bei uns anmelden. Dies können Sie schriftlich oder mündlich erledigen. Frühestens drei bis maximal sechs Monate nach der Anmeldung können Sie dann die eigentliche Änderung bei uns erklären. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Nachdem Sie die Erklärung abgegeben haben, können Sie frühestens nach Ablauf eines Jahres erneut eine Erklärung abgeben. Sollten Sie dann eine Erklärung abgeben, die auf ein früher geführtes Geschlecht zielt, führen Sie automatisch die dazu gehörigen Vornamen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Fortführung Personenstandsregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln -
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- Telefon
- 115 oder 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-6569133
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Fortführung Personenstandsregister
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.