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Eine Mutter mit ihrem Kind. © Reinhild Kassing

Wenn Sie allein ein Kind erziehen,
müssen Sie nicht für das Kind bezahlen.

Der Eltern-Teil muss bezahlen
bei dem das Kind nicht lebt.

Dazu sagt man: Unterhalt.

Unterhalt heißt:
Sie müssen Geld für Ihr Kind bezahlen,
wenn Ihr Kind nicht bei Ihnen wohnt.

Das nennt man: Unterhalts-Pflicht.

Mehrere Geld-Scheine und das Zeichen von der Agentur für Arbeit. © Reinhild Kassing

Wenn der andere Eltern-Teil nicht bezahlt,
können Sie Hilfe vom Amt bekommen.

Dazu sagen wir: Unterhalts-Vorschuss.

Sie müssen den Unterhalts-Vorschuss beantragen.
Sie müssen dazu einen Antrag bei der
Unterhalts-Vorschuss-Kasse stellen.

Das können Sie schriftlich oder persönlich tun.

Wann bekomme ich Unterhalts-Vorschuss?

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Was wird angerechnet?

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Was wird nicht angerechnet?

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Was muss ich dafür tun?

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Was brauche ich dafür?

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Wann bekomme ich das Geld?

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Bekomme ich als Ausländer oder Ausländerin auch Geld?

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Wie viel Geld bekomme ich?

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Muss ich persönlich zum Amt?

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Wo stehen die Gesetze dazu?

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Kontakt

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