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Aber es gibt auch elektronische Wahl-Geräte.
Sie heißen: Wahl-Computer.
Mit diesen Geräten kann man auch seine Stimme abgeben.
Im Jahr 1999 haben die Kölner Bürgerinnen und Bürger
zum ersten Mal mit diesen Geräten abgestimmt.
Zum Beispiel bei der Wahl vom Bundes-Tag im Jahr 2005.
Damals haben die Menschen mit Hilfe von Computern gewählt.
Der Wahl-Computer hat dann die Stimmen gezählt.
Nicht wie sonst die Wahl-Helferinnen und Helfer.

Aber im März 2009 hat das Bundes-Verfassungs-Gericht gesagt:
Die Wahl mit Computern verstößt gegen wichtige Grund-Rechte!
Zum Beispiel: den Grund-Satz der Öffentlichkeit.
Das heißt: Die Wahl muss man überprüfen können.
Das kann man beim Computer aber nicht so gut.
Weil statt einem echten Stimm-Zettel,
nur eine Zahl im Computer zu sehen ist.
Und jemand könnte den Computer manipulieren.
Das heißt: Er könnte das Ergebnis verändern.
Aber die Wahl muss sicher sein!
Deshalb war die Wahl mit den Wahl-Geräten gegen das Gesetz.
Das schwere Wort dafür ist: verfassungs-widrig.

Das Gericht sagt aber auch:
Die Wahl-Computer sind nicht immer verfassungs-widrig.
Wenn man die Computer irgendwann besser prüfen kann:
Dann kann man in Zukunft auch mit Computern wählen.
Aber diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben.
Darum werden die Wahl-Geräte in Deutschland noch nicht genutzt.
Die Wahlen werden vorerst nur mit Stimm-Zetteln durchgeführt.
Und am Ende per Hand ausgezählt.
Das schwere Wort dafür ist: manuelle Auszählung.