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Diese Seite in Alltags-Sprache lesenWenn Sie heiraten
oder eine Lebens-Partnerschaft anmelden,
können Sie den Namen von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin annehmen.
Besteht die Ehe oder Partnerschaft nicht mehr,
können Sie Ihren Geburts-Namen wieder bekommen.
Oder den Namen,
den Sie vor der Ehe oder Lebens-Partnerschaft hatten.
Also wenn:
- Ihre Frau oder Ihr Mann tot ist
- oder Sie sich vor dem Gericht haben scheiden lassen.